Ehrenordnung

Sportverein Lokomotive Rangsdorf e.V.

des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V.

Erläuterung: Im Folgenden wird aus Gründen der Vereinfachung ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts!

  1. Grundlage der Ordnung über die Ehrenmitgliedschaft im Sportverein ist § 4, Pkt. 6. der Satzung des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V.
  2. Die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Ehrenmitgliedschaft:
    • 2.1 Ehrenmitglied des Vereins
      Die Auszeichnung Ehrenmitglied des Vereins wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied mindestens 10 Jahre eine Abteilung oder den Verein positiv mitgeprägt hat.
    • 2.2 Ehrenmitglied des Vorstands
      Die Auszeichnung Ehrenmitglied des Vorstands wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied mindestens 10 Jahre im Vorstand mitgewirkt und die Arbeit des Vorstands oder des Vereins insgesamt positiv mitgeprägt hat.
    • 2.3 Ehrenvorsitzender
      Die Auszeichnung Ehrenvorsitzender wird verliehen, wenn ein Vereinsvorsitzender mindestens 10 Jahre den Verein insgesamt positiv geprägt hat.
  3. Neben den Ehrenmitgliedschaften ist auch eine Würdigung möglich. Die Formen der Würdigung können sein:
    • Verleihung einer Urkunde
    • Veröffentlichung eines Porträts im Vereinsgebäude
    • Überreichung eines Ehrengeschenks
    • Benennung einer Sportveranstaltung (Turnier) nach dem Namen des zu Ehrenden
  4. Die Ehrung kann zu Lebzeiten und postum erfolgen.
  5. Die Vorschläge für die verschiedenen Möglichkeiten der Auszeichnung können von den Mitgliedern des Sportvereins, den Abteilungsleitungen oder vom Vorstand erfolgen.
  6. Die Vorschläge werden beim Gesamtvorstand eingereicht und durch ihn geprüft.
  7. Die Verleihung der Ehrung gemäß Punkt 2.1 erfolgt durch Beschluss des Gesamtvorstands. Die Verleihung der Ehrung gemäß Punkt 2.2 und 2.3 und 3. erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
  8. Die Ehrung kann wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Sportvereins oder der Satzung auf vorherigen Antrag und nach Prüfung durch den Gesamtvorstand vom zuständigen Beschlussgremium gemäß Punkt 7. aberkannt werden.
  9. Ehrenmitglieder sind von allen Beitragszahlungen an den Verein freigestellt, bleiben aber Mitglied des Vereins im Sinne des § 4 (Mitgliedschaft) und des § 5 (Rechte und Pflichten) der Satzung des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V.
  10. Die Ordnung tritt auf Beschluss des Gesamtvorstands am 25. Mai 2023 in Kraft
  11. Mit Annahme dieser Ehrenordnung tritt die Ehrenordnung vom 27. März 2009 außer Kraft
Dokumente zum herunterladen
Alle Schriftstücke sind auch als PDF Datei im Downloadbereich zu finden.