Sportverein Lokomotive Rangsdorf e.V.
§ 1 Grundlagen
Die Beitragsordnung regelt auf der Grundlage §13 (3 und 4) der Satzung des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V. die Höhe und die Fälligkeiten der Mitgliedsbeiträge sowie die Zahlungsmodalitäten.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
- Der Mitgliedsbeitrag des Vereins besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag ist nach Abteilungen gestaffelt. Er ist entsprechend der Abteilung zu entrichten, in der das Mitglied aktiv ist.
- Der Grundbeitrag p.a. für Vollmitglieder beträgt 36,00 Euro.
- Der Zusatzbeitrag p.a. beträgt
Abteilung | Zusatzbeitrag |
Basketball | 156,00 Euro |
Faustball | |
– Erwachsene | 78,00 Euro |
– Kinder und Jugendliche | 48,00 Euro |
Gymnastik | 34,00 Euro |
Handball | |
– Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr | 144,00 Euro |
– Kinder und Jugendliche | 104,00 Euro |
– Studenten | 84,00 Euro |
– Mini | 84,00 Euro |
– Rentner | 49,00 Euro |
– ab 3. Geschwisterkind | 0,00 Euro |
– Schiedsrichter, Trainer, Betreuer | *) |
Kraftsport | 69,00 Euro |
Tischtennis | |
– Erwachsene ab vollendetem 18. Lebensjahr | 84,00 Euro |
– Kinder und Jugendliche | 36,00 Euro |
Volleyball | |
– Erwachsene | 59,00 Euro |
– Jugendliche | 39,00 Euro |
- Ist ein Mitglied in mehr als einer Abteilung aktiv, wird der Grundbeitrag nur in der Abteilung entrichtet, in dem das Mitglied als erstes gemeldet wurde. Erfolgt eine Abmeldung aus der Abteilung der Erstmeldung, geht der Grundbeitrag chronologisch auf die nächste Abteilung über.
- Der Mitgliedsbeitrag (Grundbeitrag und Zusatzbeitrag) wird je nach Zahlungsmodalität (§3) zu den entsprechenden Terminen ganz bzw. anteilig fällig. Bei Neueintritt in den Verein wird der Erstbeitrag nach einem Monat fällig.
- Der Beitrag wird ab dem Monat des Eintritts in den Verein berechnet.
- Bei Eintritt in den Verein ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.
- Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 25,00 Euro p.a.
- Ein Probetraining bis zu vier Einheiten ist kostenfrei. Erfolgt danach kein Eintritt in die entsprechende Abteilung des Vereins, ist jede weitere Teilnahme zu untersagen oder ein vorab zu zahlender Betrag in Höhe von 1/25 des jährlichen Gesamtbeitrages für jede weitere Teilnahme zu entrichten.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge von juristischen Personen wird vom Vorstand bei der Bestätigung der Aufnahme festgelegt.
- Bei Verzug von mehr als einem Monat ist durch das Mitglied ein Verzugsentgelt in Höhe von 3 Euro pro Monat des Verzugs zu entrichten.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
- Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug.
- Bei Lastschrifteinzug wird der Betrag quartalsweise zum Anfang des jeweiligen Quartals fällig und vom Konto des Beitragspflichtigen eingezogen.
- Die Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Beitragspflichtigen zu tragen. Insbesondere zusätzliche Kosten des Lastschrifteinzuges, die das Mitglied zu vertreten hat (Nichtbezahlung der Lastschrift aufgrund falscher Angaben, mangels Deckung oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs), hat das Mitglied zu tragen.
§ 4 Ausnahmeregelungen
In Fällen sozialer Härte und bei anderen Gründen kann der Vorstand für das einzelne Mitglied Ausnahmen hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsmodalitäten beschließen. Anträge hierzu sind vor der Fälligkeit des Beitrages schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Der Vorstand kann hierzu entsprechende Nachweise fordern. Die Ausnahmeregelungen sind befristet (für eine Spielsaison bzw. vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres).
Mit dem betreffenden Mitglied sind für die Beitragsermäßigung oder -befreiung materielle Gegenleistungen zu vereinbaren.
§ 5 Verfahrensregelungen
- Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
- Zu diesem Zeitpunkt treten die Beitragsordnung vom 01.01.2018 und alle Beschlüsse der Abteilungen über individuelle Beiträge außer Kraft.
Änderungen beschlossen in der Vorstandssitzung am 24. Januar 2019.
Übersicht
Übersicht über die auf der Grundlage der Beitragsordnung insgesamt zu zahlenden Mitgliedsbeiträge:
Abteilung |
Grundbeitrag |
Zusatzbeitrag |
Gesamtbeitrag |
Basketball | 36,00 Euro | 156,00 Euro | 192,00 Euro |
Faustball | |||
– Erwachsene | 36,00 Euro | 78,00 Euro | 114,00 Euro |
– Kinder und Jugendliche | 36,00 Euro | 48,00 Euro | 84,00 Euro |
Gymnastik | 36,00 Euro | 34,00 Euro | 70,00 Euro |
Handball | |||
– Erwachsene | 36,00 Euro | 144,00 Euro | 180,00 Euro |
– Kinder | 36,00 Euro | 104,00 Euro | 140,00 Euro |
– Studenten | 36,00 Euro | 84,00 Euro | 120,00 Euro |
– Mini | 36,00 Euro | 84,00 Euro | 120,00 Euro |
– Rentner | 36,00 Euro | 49,00 Euro | 85,00 Euro |
– ab 3. Geschwisterkind | 36,00 Euro | 0,00 Euro | 36,00 Euro |
– Schiedsrichter, Trainer, Betr. | 36,00 Euro | *) | *) |
Kraftsport | 36,00 Euro | 69,00 Euro | 105,00 Euro |
Tischtennis | |||
– Erwachsene | 36,00 Euro | 84,00 Euro | 120,00 Euro |
– Kinder /Jugendliche | 36,00 Euro | 36,00 Euro | 72,00 Euro |
Volleyball | |||
– Erwachsene | 36,00 Euro | 59,00 Euro | 95,00 Euro |
– Jugendliche | 36,00 Euro | 39,00 Euro | 75,00 Euro |
* wird durch die Leitung der Abteilung Handball festgelegt.