Sportverein Lokomotive Rangsdorf e.V.
- Grundlage der Ordnung über die Ehrenmitgliedschaft im Sportverein ist die Satzung des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V. §4, Abs. 3.
- Die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Ehrenmitgliedschaft
- Ehrenvorsitzender
Die Auszeichnung Ehrenvorsitzender wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied über einen langen Zeitraum maßgeblich bei der Arbeit des Vorstandes mitgewirkt oder entscheidend auf das Wirken des Vereins Einfluss genommen hat. - Ehrenmitglied des Vorstandes
Die Auszeichnung Ehrenmitglied des Vorstandes wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied über einen langen Zeitraum im Vorstand mitgewirkt und die Arbeit des Vorstandes oder des Vereins insgesamt wesentlich geprägt hat. - Ehrenmitglied des Vereins
Die Auszeichnung Ehrenmitglied des Vereins wird verliehen, wenn das zu ehrende Mitglied über einen langen Zeitraum als aktiver Sportler oder als Mitglied der Abteilungsleitung wesentlich den Sport in der Abteilung mitgeprägt hat.
- Ehrenvorsitzender
- Die Vorschläge für die verschiedenen Möglichkeiten der Auszeichnung können von den Mitgliedern des Sportvereins, von den Abteilungsleitungen und vom Vorstand unterbreitet werden.
- Die Vorschläge werden beim Vorstand des Sportvereins eingereicht und durch ihn geprüft. Die Vorschläge müssen dem Vorstand mindestens 8 Wochen vor der beabsichtigten Ehrung vorliegen.
- Die Verleihung der Ehrung gemäß Pkt.2. erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Sportvereins. Eine Aberkennung der Ehrung durch die Mitgliederversammlung ist möglich.
- Die Formen der Würdigung können sein:
* Verleihung einer Urkunde
* Veröffentlichung eines Porträts im Vereinsgebäude
* Überreichung eines Ehrengeschenkes
* Benennung einer Sportveranstaltung (Turnier) nach dem Namen des zu Ehrenden. - Die Ehrung kann zu Lebzeiten und postum erfolgen.
- Das Ehrenmitglied hat das Recht, an allen Zusammenkünften des Vorstandes bzw. der Abteilungsleitung (je nach Auszeichnungsart) teilzunehmen.
- Das Ehrenmitglied ist von allen Beitragszahlungen an den Verein freigestellt, bleibt aber Mitglied des Sportvereins im Sinne des §4 (Mitgliedschaft) und des §5 (Rechte und Pflichten) der Satzung des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V.
- Die Ordnung tritt auf Beschluss der Mitgliedervollversammlung am 27.März 2009 in Kraft
Dokumente zum herunterladen
Alle Schriftstücke sind auch als PDF Datei im Downloadbereich zu finden.