Entgeltordnung- Verleih von Gegenständen

Entgeltordnung

des Sportvereins Lokomotive Rangsdorf e.V.
für den Verleih von Gegenständen aus dem Vereinsbestand

Erläuterung: Im Folgenden wird aus Gründen der Vereinfachung ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts!

  1. Die Leihe von Gegenständen aus dem Bestand des SV Lokomotive Rangsdorf e.V. – im Folgenden Verleiher genannt – für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder – im Folgenden Entleiher genannt – möglich und rechtzeitig1 in der Geschäftsstelle anzumelden.
  2. Eine Haftung des Verleihers für die entliehenen Gegenstände ist nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegeben.
  3. Der Entleiher ist für die ordnungsgemäße Nutzung persönlich verantwortlich und haftet für die ausgeliehenen Gegenstände. Es ist nicht statthaft ohne Erlaubnis des Verleihers den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen.
  4. Vor Übernahme der Gegenstände ist eine Kaution in Höhe von 50,00 (i.W.: fünfzig) EUR an den Verein zu entrichten. Die Kaution wird bei Abgabe der entliehenen Gegenstände in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückgezahlt.
  5. Bei Beschädigungen wird die Kaution zur Instandsetzung bzw. als Ersatz für Wertminderungen verwendet. Darüber hinausgehende Kosten zur Beseitigung von Schäden werden dem Ausleiher zusätzlich in Rechnung gestellt. Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
  6. Der Entleiher hat die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache zu tragen. Daher ist für die Ausleihe pro Tag und Gegenstand ein Entgelt zu entrichten. Das Entgelt ist vor der Ausleihe in der Geschäftsstelle zu bezahlen.
  7. Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. Bei verspäteter Abgabe sind je Tag weitere 50 % des aufgeführten Leihentgelts zu entrichten.
  8. Diese Entgeltordnung samt unten angehangener Anlage tritt mit Beschluss des Gesamtvorstands vom 25. Mai 2023 in Kraft.
  9. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Gebührenordnung vom 26.05.2011 samt zugehöriger Anlage mit Stand vom 16.03.2017 außer Kraft.

Anlage zur Entgeltordnung für den Verleih von Gegenständen vom 25. Mai 2023
Folgende Gegenstände können gegen die nachfolgend aufgeführten Leihentgelte ausgeliehen werden:

Abteilung Leihgebühr Umsatzsteuer- anteil Zeitraum
Bierzeltgarnitur (komplett) 6,00 € 0,96 € für 1-4 Tage
Partyzelt (4x10m) 25,00 € 3,83 € für 1-4 Tage
Beamer 25,00 € 3,83 € für 1-4 Tage

(Stand: 25.05.2023)
Nach vorheriger Vereinbarung für längere Laufzeiten sind ab dem 5. Tag je Tag weitere 25 % des aufgeführten Leihentgelts zu entrichten.

1 Frühzeitige Reservierung zur Sicherung des Gegenstandes; zeitlich muss die Aushändigung über die Geschäftsstelle mit einkalkuliert werden

Dokumente zum herunterladen
Alle Schriftstücke sind auch als PDF Datei im Downloadbereich zu finden.